Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung bedeutet also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.
Die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer bieten Information, Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, wenn die glaubhaft gemachte Diskriminierung im Zusammenhang mit landesrechtlichen Regelungen steht.
Kontakt
Weiterführende Links
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes (GAW) und ihre Regionalbüros in den Bundesländern sind für Diskriminierungen im unmittelbaren Zusammenhang mit bundesrechtlichen Regelungen zuständig.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
