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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer

    Achtung:

    Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

    Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung bedeutet also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.

    Die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer bieten Information, Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, wenn die glaubhaft gemachte Diskriminierung im Zusammenhang mit landesrechtlichen Regelungen steht.

    Kontakt

    Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes (GAW) und ihre Regionalbüros in den Bundesländern sind für Diskriminierungen im unmittelbaren Zusammenhang mit bundesrechtlichen Regelungen zuständig.

    Letzte Aktualisierung: 05.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Bundeskanzleramt