Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Betriebserlaubnis (Typenschein, Einzelgenehmigung)
Es gibt zwei Arten der Betriebserlaubnis:
- Nationale Betriebserlaubnis: sie ist nur im Ausstellungsland gültig
- EU-weite Betriebserlaubnis (EU-Typgenehmigung): "gemeinschaftliches Typgenehmigungsverfahren"
Wurde für das Kraftfahrzeug lediglich eine nationale Betriebserlaubnis ausgestellt, können die Behörden des Einreichlandes anhand einer technischen Kfz-Überprüfung die Zulassung u.a. aus Gründen der Sicherheit oder des Umweltschutzes verweigern.
Technische Kfz-Überprüfung
Zur technischen Überprüfung zählen etwa Abgasüberprüfungen. Informationen zur technischen Überprüfung erhalten Sie bei der Fahrzeugprüfstelle des jeweiligen Landes.
EU-Typgenehmigung
Ist bei einem Umzug in ein EU-Land eine EU-Typgenehmigung, mit der das Kraftfahrzeug in allen Ländern der EU zugelassen werden darf (Typisierung von Kfz), bereits vorhanden, bedarf es keiner nationalen Betriebserlaubnis mehr.
Grundsätzlich sind Personenkraftwagen, die mit einer Betriebserlaubnis nach dem 1. Jänner 1996 ausgestattet worden sind, einem gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren (EU-Typgenehmigung) unterzogen worden. Damit sind Sie automatisch im Besitz einer Betriebserlaubnis mit EU-Typgenehmigung, die von den Behörden sämtlicher Mitgliedstaaten anerkannt wird.
Ob für Ihr Kraftfahrzeug bereits eine Betriebserlaubnis nach dem gemeinschaftlichen (Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung) oder lediglich nach einem einzelstaatlichen Verfahren (nationale Betriebserlaubnis) erteilt wurde, können Sie gegebenenfalls den Kfz-Papieren entnehmen oder direkt bei der Herstellerin/beim Hersteller erfahren.
