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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Führung des Strafregisters

    Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet. Für die Führung des Strafregisters ist die Landespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig. Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig (siehe "Zuständige Stelle", in Wien: die Polizeikommissariate).

    Im Strafregister sind vor allem enthalten:

    • Alle rechtskräftigen Verurteilungen durch österreichische Strafgerichte
    • Alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürgerinnen/Staatsbürger und solcher Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, durch ausländische Gerichte und
    • Alle sich auf diese Verurteilungen beziehenden Entscheidungen inländischer und ausländischer Strafgerichte
    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres