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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Waffenpass

    Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.

    Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich erwerben und besitzen, nicht aber führen darf.

    Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion