Bauberatungen 2026
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20. Oktober 2026
17. November 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Waffenpass
Der Waffenpass ist eine Urkunde, die neben dem Erwerb und dem Besitz auch zum Führen (Bei-sich-Tragen) von Schusswaffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen) berechtigt.
Der Waffenpass ist von der Waffenbesitzkarte zu unterscheiden, dessen Inhaberin/dessen Inhaber Schusswaffen der Kategorie B ausschließlich erwerben und besitzen, nicht aber führen darf.
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Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
