Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
    Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19

     

     

     

     

    Suche nach den leiblichen Eltern

    Ab dem 14. Geburtstag hat das Adoptivkind grundsätzlich die Möglichkeit, bei Gericht bzw. beim Kinder- und Jugendhilfeträger der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder in Wien bei der Kinder- und Jugendhilfe Einsicht in seine Akten zu nehmen.

    Die Adoptierten müssen jedoch auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben wollen.

    Hinweis

    Eine Adoption wird im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) eingetragen. Da alle Standesämter bundesweit auf das ZPR zugreifen können, wird empfohlen, sich zuerst an ein beliebiges Standesamt und erst danach an das zuständige Gericht sowie den zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger zu wenden.

    Gerichtssuche (BMJ)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz