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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Hilfe für nicht krankenversicherte Personen

    In Österreich sind rund 99,9 Prozent der Bevölkerung in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, selbstversichert oder aufgrund ihrer Angehörigeneigenschaft mitversichert. Diese Versicherten haben Anspruch auf die gesetzlich verankerten Sach- und Geldleistungen.

    Darüber hinaus gibt es karitative Einrichtungen, die unbürokratisch und kostenlos medizinische Versorgung für nicht krankenversicherte Personen anbieten.

    Hinweis:

    Ausführliche Informationen finden sich auf oesterreich.gv.at auf der Seite Beratungs- und Anlaufstellen für Menschen in Not.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz