Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung
Bei der unbedingten Erbantrittserklärung haftet der Erbe für alle Schulden und auch für die Erfüllung von Vermächtnissen mit seinem eigenen Vermögen in unbeschränkter Höhe. Der Erbe haftet auch dann, wenn er von der Existenz dieser Forderungen nichts wusste und auch dann, wenn die Schulden die Aktiva der Verlassenschaft übersteigen.
Mehrere Erben haften für die Schulden solidarisch, das bedeutet, dass die anderen Erben den Ausfall zu tragen haben, wenn einer der Erben seine Verpflichtungen nicht erfüllt.
Vorteil einer unbedingten Erbantrittserklärung
Die Abwicklung ist einfach und kostengünstig. Anders als bei der bedingten Erbantrittserklärung erfolgt hier keine Schätzung des beweglichen Verlassenschaftsvermögens, anstelle des von dem Gerichtskommissär errichteten Inventars tritt die sogenannte "Vermögenserklärung".
Diese von dem Notar erstellte Aufstellung über Aktiva und Passiva wird dem Verlassenschaftsverfahren zugrunde gelegt. Der Erbe bzw. die Erben erklären, dass die Aufstellung nach deren Wissen vollständig und richtig ist.
Liegenschaften (unbewegliche Sachen) werden grundsätzlich mit dem dreifachen Einheitswert angesetzt. Wird ein entsprechender Antrag gestellt, werden diese nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz bewertet.
Achtung:Die Abgabe der unbedingten Erbantrittserklärung ist wegen der drohenden Schuldenhaftung riskant. Sie ist nur zu empfehlen, wenn man die Lebensgewohnheiten und Vermögensverhältnisse des Verstorbenen genau kannte und sicher sein kann, dass keine versteckten Schulden zu Tage treten.
