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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Erkennen und Vermeiden von Internetabzocke

    Vorsicht ist stets bei vermeintlichen "Gratis"-Angeboten und Gewinnspielen geboten. Die Internet Ombudsstelle führt eine Watchlist, auf der alle der Ombudsstelle bekannten Internet-Abzockeseiten aufgelistet sind.

    Die folgenden Kriterien deuten darauf hin, dass es sich bei einem "Gratis"-Angebot höchstwahrscheinlich um eine Abzockeseite handelt:

    • Aus dem Angebot geht nicht hervor, worin die Leistung eigentlich besteht – keine nähere Beschreibung des Angebots 
    • Informationen über Kosten sind nur schwer bis gar nicht zu finden
    • Persönliche Daten müssen eingegeben werden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.)
    • Viele Abzockeseiten locken mit Gewinnspielen, damit sich Konsumentinnen/Konsumenten registrieren
    Tipp:
    • Lesen Sie, insbesondere wenn Sie von einer kostenlosen Leistung ausgehen, immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieterin/des Anbieters, bevor Sie diese bestätigen!
    • Kontrollieren Sie zur Sicherheit Seitenleiste und Fußnoten auf allfällige Kosten, bevor Sie persönliche Daten angeben.
    • Geben Sie keine Daten an, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine seriöse Seite handelt.
    Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion