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  • Bauberatungen 2026

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    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Mehrere Erben bei Eigentumswohnung

    Eine Eigentumswohnung kann nur von maximal zwei natürlichen Personen übernommen werden. Einigen sich mehrere natürliche Personen nicht über die Übernahme einer Eigentumswohnung oder einen Verkauf der Wohnung während des anhängigen Verlassenschaftsverfahrens, dann wird diese durch das Verlassenschaftsgericht öffentlich versteigert.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Österreichische Notariatskammer