Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Berichtigungsantrag gegen das Wählerverzeichnis - Auslandsösterreicher
Allgemeine Informationen
Bis zum Ablauf des Einsichtszeitraums können alle Österreicherinnen/Österreicher bzw. – je nach Wahl – auch nicht österreichische EU-Bürgerinnen/EU-Bürger unter Angabe des Namens und der Wohnadresse schriftlich oder mündlich Berichtigungsanträge gegen das Wählerverzeichnis stellen. Es kann die Aufnahme oder die Streichung einer Person aus diesem gefordert werden.
Zuständige Stelle
- Die Gemeinde
- In Wien das Magistratische Bezirksamt
Verfahrensablauf
Zur Begründung des Berichtigungsantrags sind die entsprechenden Belege vorzulegen. Die Behörde prüft den Berichtigungsantrag und korrigiert gegebenenfalls das Wählerverzeichnis.
Zusätzliche Informationen
Rechtsgrundlagen
- § 28 Nationalrats-Wahlordnung (NRWO)
- § 16 Europawahlordnung (EuWO)
Letzte Aktualisierung: 11.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
