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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Alttextilien

    Als "Alttextilien" werden saubere tragfähige Wäsche- und Kleidungsstücke (Altkleider), Altschuhe, Bett- und Haushaltswäsche und Heimtextilien (wie Teppiche oder Matratzen) bezeichnet.

    Altkleider sowie Altschuhe, Bett- und Haushaltswäsche können jederzeit in Sammelcontainern, die von karitativen Organisationen und privaten Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aufgestellt werden, entsorgt werden. Mehrmals jährlich führen karitative Organisationen auch Altkleidersammlungen durch.

    Sonstige Textilabfälle, die nicht wiederverwendet werden können, sind über die Restmüllsammlung zu entsorgen. Indem noch tragfähige Altkleider gesammelt und abgegeben werden, anstatt sie wegzuwerfen, wird nicht nur zum Schutz der Umwelt beigetragen, sondern auch bedürftigen Menschen geholfen.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft