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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Sonderzahlungen

    Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

    Darunter fallen in erster Linie

    • Weihnachtsremuneration (WR) und
    • Urlaubszuschuss (UZ),

    die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

    • Gewinnanteile,
    • Bilanzgeld,
    • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

    Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

    Hinweis:

    Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

    Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion