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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Studieren in der EU – Daueraufenthalt

    Leben österreichische Studentinnen/österreichische Studenten fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat, erwerben sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für diesen Staat. Auf Antrag wird ihnen eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt.

    Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:

    • Vorübergehende Abwesenheit (unter sechs Monaten pro Jahr)
    • Längere Abwesenheit (wegen Erfüllung militärischer Pflichten)
    • Eine einzige Abwesenheit von zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Geburt, schwere Krankheit, Beschäftigung, Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in ein anderen Staat
    Achtung:

    Leben Studentinnen/Studenten länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Staates, können sie ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.

    Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten dieselben Rechte wie Staatsangehörige unter denselben Bedingungen genießen.

    Aufenthaltsrechte für Studierende (Your Europe)

    Letzte Aktualisierung: 12.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion