Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Kind unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
- Wahleltern
- Großeltern
- Wahlgroßeltern
- Stiefeltern
- Pflegeeltern
- Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.
Sie kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden.
Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt.
