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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Wer durch die Pflege des Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen wird, hat die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.

    Voraussetzungen

    • Pflege des Kindes unter überwiegender Beanspruchung der eigenen Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
      • Wahleltern
      • Großeltern
      • Wahlgroßeltern
      • Stiefeltern
      • Pflegeeltern
    • Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
    Hinweis:

    Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter des Kindes von 40 Jahren möglich.

    Sie kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden.

    Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Ansprechpartner ist die Pensionsversicherungsanstalt.

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz