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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung

    Allgemeine Informationen

    Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen überwiegend in Anspruch genommen werden, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihr Kind unter überwiegender Beanspruchung ihrer Arbeitskraft im Inland in häuslicher Umgebung pflegen. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden:
      • Wahleltern
      • Großeltern
      • Wahlgroßeltern
      • Stiefeltern
      • Pflegeeltern
    • Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
    Hinweis:

    Die kostenlose Selbstversicherung ist längstens bis zu einem Alter Ihres Kindes von 40 Jahren möglich.

    Sie kann nur von einer Person in Anspruch genommen werden.

    Grundsätzlich kann die Selbstversicherung bis maximal zwölf Monate vor der Antragstellung abgeschlossen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes für bis zu 10 Jahre rückwirkend möglich (maximal aber rückwirkend bis zum Jahr 1988). Bitte wenden Sie sich an die Pensionsversicherungsanstalt.

    Zuständige Stelle

    Rechtsgrundlagen

    Zum Formular

    Letzte Aktualisierung: 12.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz