Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Kostenträger
Allgemeine Informationen
Für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen sind in Österreich mehrere Einrichtungen zuständig. Durch das "Allspartenservice" können Anträge bei jeder Dienststelle des jeweiligen Sozialversicherungsträgers (SV) eingebracht werden. Primär sind das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS) die Ansprechstelle für Fragen und Anliegen zur Rehabilitation.
Zuständige Stelle
- Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS)
- Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (USP) und der sozialen Rehabilitation
- Das Arbeitsmarktservice (AMS)
- Bei Angelegenheiten der Arbeitsvermittlung
- Bei Ausbildungsangeboten für Arbeitslose
- Fördermöglichkeiten bei Arbeitsantritt
- Die Sozialversicherungsträger
- In Angelegenheiten der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung (z.B. im Rahmen der Pensionsversicherung bei Pensionen für Invalidität, Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit oder Rehabilitation)
- Die Behindertenhilfe des Landes
- Beschäftigungs- und Wohnangelegenheiten
- Angelegenheiten der Beschäftigungstherapie
- Zuschüsse zu Therapien und Hilfsmitteln
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich beim
- Arbeitsmarktservice (AMS) und Bundesland nach
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen
- Sozialministeriumservice und seinen Landesstellen (SMS) nach
- Dem Hauptwohnsitz der Person mit Behinderungen in Angelegenheiten der sozialen Rehabilitation
- Dem Betriebsstandort der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers in Angelegenheiten der beruflichen Rehabilitation (USP)
- Dem Firmensitz der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers bei Prämien
Rechtsgrundlagen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
