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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Gefährliche Abfälle

    Gefährliche Abfälle sind Abfälle, die (aufgrund ihrer gefahrenrelevanten Eigenschaften) als gefährlich festgelegt worden sind.

    Diese Abfälle können beispielsweise reizend, entzündbar, toxisch oder karzinogen sein. Insbesondere bei der Behandlung von gefährlichen Abfällen müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden. Zu gefährlichen Abfällen zählen beispielsweise:

    • Asbestzement
    • Leuchtstoffröhren
    • bestimmte Lösemittel (z.B. Ethanol, Terpentinöl)
    • Eisenbahnschwellen
    • Bildschirmgeräte

    Weiterführende Informationen

    Gefährliche Abfälle (USP)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft