Bauberatungen 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19
Allgemeines zur Verwaltungsgerichtsbarkeit
Überblick
- Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte. Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.
- Der Instanzenzug führt grundsätzlich von der Verwaltungsbehörde an das jeweilige Verwaltungsgericht und anschließend zum Verwaltungsgerichtshof und/oder zum Verfassungsgerichtshof. Wenn ein Bundesland dies landesrechtlich vorsieht, ist ein administrativer Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden möglich.
- Die Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den folgenden Bereichen abgewickelt:
- Soziales (z.B. Arbeitslosenversicherung, Ausländerbeschäftigung oder Behindertenangelegenheiten)
- Wirtschaft, Verkehr, Kommunikation und Umwelt (z.B. Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes, Finanzmarktaufsichtsrecht, Luftfahrtrecht, Medienrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung)
- Persönliche Rechte und Bildung (z.B. Datenschutz, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten, Schulrecht)
- Fremdenwesen und Asyl
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
