Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Allgemeines zur Verwaltungsgerichtsbarkeit
Überblick
- Es gibt in Österreich elf Verwaltungsgerichte, nämlich das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesfinanzgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte. Damit besteht eine einheitliche gerichtliche Rechtsmittelinstanz im Verwaltungsverfahren.
- Der Instanzenzug führt grundsätzlich von der Verwaltungsbehörde an das jeweilige Verwaltungsgericht und anschließend zum Verwaltungsgerichtshof und/oder zum Verfassungsgerichtshof. Wenn ein Bundesland dies landesrechtlich vorsieht, ist ein administrativer Instanzenzug im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinden möglich.
- Die Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Das Bundesverwaltungsgericht ist österreichweit zentrale Anlaufstelle für Beschwerden gegen Behördenentscheidungen in Angelegenheiten der unmittelbaren Bundesverwaltung – mit Ausnahme des Zuständigkeitsbereiches des Bundesfinanzgerichts. Es werden Verfahren in den folgenden Bereichen abgewickelt:
- Soziales (z.B. Arbeitslosenversicherung, Ausländerbeschäftigung oder Behindertenangelegenheiten)
- Wirtschaft, Verkehr, Kommunikation und Umwelt (z.B. Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes, Finanzmarktaufsichtsrecht, Luftfahrtrecht, Medienrecht, Umweltverträglichkeitsprüfung)
- Persönliche Rechte und Bildung (z.B. Datenschutz, Dienst- und Disziplinarrecht der öffentlich Bediensteten, Schulrecht)
- Fremdenwesen und Asyl
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
