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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Ermächtigung

    Sinnverwandter Begriff: Befugnis

    Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht).

    Hinweis:

    Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion