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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Eingliederungsbeihilfe

    Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber, die Langzeitarbeitslose oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personen (wie zum Beispiel ältere Arbeitsuchende) einstellen, können vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Förderung (Zuschuss zu den Lohnkosten) erhalten. Die Förderungshöhe und die Förderungsdauer werden im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen Arbeitsmarktservice und Arbeitgeberin/Arbeitgeber vereinbart.

    Mit der Eingliederungsbeihilfe kann ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis folgender Personengruppen gefördert werden:

    • Arbeitsuchende über 50 Jahren
    • Personen unter 25 Jahren, die länger als sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind
    • Personen ab 25 Jahren, die länger als zwölf Monate arbeitslos vorgemerkt sind
    • Personen, die akut von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind: arbeitsmarktferne Personen, Personen mit mangelnden oder nicht nachgefragten Qualifikationen, Wiedereinsteigerinnen/Wiedereinsteiger etc.

    Eingliederungsbeihilfe (AMS)

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz