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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Suchtarten

    Man unterscheidet zwei Arten der Abhängigkeit, die

    • substanzgebundene Abhängigkeit und
    • substanzungebundene Abhängigkeit (sogenannte Verhaltenssüchte).

    Meist wird mit dem Begriff "Sucht" nur die substanzgebundene Abhängigkeit verbunden. Man kann aber auch von Verhaltensweisen – beispielsweise Glücksspiel, Internetsurfen oder Einkaufen – abhängig werden. Hier kann die psychische und soziale Abhängigkeit ebenso groß werden wie bei der substanzgebundenen Sucht.

    Eine nicht substanzgebundene Abhängigkeitserkrankung zeigt sich auch darin, dass ein starker Drang besteht, das Verhalten laufend zu wiederholen und das Ausmaß der Tätigkeit ständig zu erhöhen, um das erwünschte Glücksgefühl zu erreichen. Es kommt zum Verlust der Kontrolle.

    Im Verlauf einer Suchterkrankung findet häufig ein Wechsel der psychoaktiven Substanzen statt (z.B. nach dem Drogenentzug kommt es zu einem verstärkten Alkoholkonsum) oder eine stoffgebundene Abhängigkeit wird durch eine Verhaltenssucht ersetzt.

    Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz