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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Namensänderung: Arbeitgeber

    Die meisten Arbeitsverträge (USP) (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten.

    Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen. 

    Tipp:

    Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre Namensänderung in Kenntnis zu setzen.

    Letzte Aktualisierung: 02.03.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion