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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Außerstreitverfahren

    Im Außerstreitverfahren wird wie im Zivilprozess über privatrechtliche Ansprüche entschieden. Allerdings ist das Außerstreitverfahren flexibler und weniger förmlich als der Zivilprozess. Es eignet sich daher besser für bestimmte, im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehene Angelegenheiten (z.B. Verlassenschaftsverfahren, Unterhaltsverfahren, einvernehmliche Scheidungen, Adoptionen). Die Parteien im Außerstreitverfahren heißen Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion