Bauberatungen 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Pflegefreistellung
Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.
Anspruch auf Pflegefreistellung besteht beispielsweise bei der Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben. Bei anderen Angehörigen ist das Wohnen in einem gemeinsamen Haushalt Voraussetzung für eine Pflegefreistellung. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.
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Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
