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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

    Pflegefreistellung

    Die Pflegefreistellung ist ein sondergesetzlich geregelter Anspruch auf Dienstfreistellung aus wichtigen persönlichen Gründen unter Fortzahlung des Entgelts.

    Anspruch auf Pflegefreistellung besteht beispielsweise bei der Pflege von erkrankten nahen Angehörigen, unabhängig davon, ob diese im gemeinsamen Haushalt leben. Bei anderen Angehörigen ist das Wohnen in einem gemeinsamen Haushalt Voraussetzung für eine Pflegefreistellung. Zusätzlich gibt es auch eine erweiterte Pflegefreistellung.

    Pflegefreistellung (USP)

    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion