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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Geringfügigkeitsgrenze

    Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf.

    Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.

    Im Jahr 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro monatlich.

    Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.

    Hinweis:

    Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion