Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Geringfügigkeitsgrenze
Die Geringfügigkeitsgrenze ist ein Betrag, den das Einkommen aus einer geringfügigen Beschäftigung nicht überschreiten darf.
Die Geringfügigkeitsgrenze unterliegt einer jährlichen Aufwertung.
Im Jahr 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro monatlich.
Mit 1. Jänner 2017 wurde die tägliche Geringfügigkeitsgrenze aufgehoben. Für die Beurteilung, ob ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt oder nicht, ist nur mehr die monatliche Geringfügigkeitsgrenze maßgebend.
Bei einer geringfügigen Beschäftigung ist das Bruttoentgelt gleich dem Nettoentgelt, da von der Dienstnehmerin/vom Dienstnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer zu zahlen sind.
