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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Kodizill

    Sinnverwandter Begriff: Testament, sonstige letztwillige Verfügung

    Ein Kodizill ist eine einseitige, jederzeit widerrufliche letztwillige Verfügung, die keine Erbeinsetzung, jedoch andere Verfügungen enthält. Andere Verfügungen können z.B. das Aussetzen eines Vermächtnisses sein.

    Auf Kodizille sind grundsätzlich die Vorschriften über Testamente anzuwenden, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgesehen ist.

    Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Kodizill" im Gesetzestext durch den Begriff "sonstige letztwillige Verfügung" ersetzt.

    Letzte Aktualisierung: 20.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion