Bauberatungen 2026
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17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Subsidiaranklage
Im Strafverfahren obliegt grundsätzlich der Staatsanwaltschaft die Anklage. Die Subsidiaranklage stellt eine Ausnahme dieses Grundsatzes dar:
Privatbeteiligte sind berechtigt, die Anklage als Subsidiaranklägerin/Subsidiarankläger aufrecht zu erhalten, wenn die Staatsanwaltschaft von der Anklage zurücktritt. Zur Subsidiaranklägerin/zum Subsidiarankläger wird die/der Privatbeteiligte durch die Erklärung, die Anklage aufrecht zu erhalten.
Letzte Aktualisierung: 05.03.2026
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