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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Mindestanforderungen für die Haltung von Ratten

    Neben den allgemeinen Anforderungen an die Haltung von Kleinnagern sind bei der Haltung von Ratten folgende Punkte zusätzlich zu berücksichtigen:

    • Ratten sind paarweise oder in Gruppen zu halten.
    • Die Käfiggröße muss pro Paar mindestens 80 x 40 x 50 cm (Länge x Breite x Höhe) betragen. Für jedes weitere ausgewachsene Tier sind 20 Prozent der Bodenfläche hinzuzurechnen.
    • Der Käfig muss dreidimensional eingerichtet sein.

    Rechtsquellen

    Letzte Aktualisierung: 28.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion