Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Gleichbehandlungsanwaltschaft
Achtung:
Diese Regelungen gelten für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) ist eine staatliche Einrichtung beim Bundeskanzleramt (BKA). Ihre Aufgabe besteht darin, das Recht auf Gleichbehandlung und Gleichstellung durchzusetzen, sowie vor Diskriminierung zu schützen.
- Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung und Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund des Geschlechts belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung in der Arbeitswelt
Beispiel: Sie werden bei der Arbeit oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt in der Privatwirtschaft aufgrund ihres Alters belästigt oder diskriminiert. - Kontakt zu Anwältinnen/Anwälten für die Gleichbehandlung ohne Unterschied des Geschlechts oder der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen
Beispiel: Sie werden aufgrund Ihrer ethnischen Zugehörigkeit oder Ihres Geschlechts beim Zugang zur Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (Zugang zu Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, etc.) diskriminiert. - Darüber hinaus gibt es vier Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Graz, Innsbruck, Klagenfurt und Linz die innerhalb ihrer regionalen Zuständigkeit für alle Diskriminierungsgründe und Bereiche zuständig sind
Weiterführende Links
Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich:
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
