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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    ASVG-Unfallversicherung

    Allgemeine Informationen

    Für Studierende aus Österreich und aus Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).

    Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.

    Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Universität, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt.

    Dauer

    Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums (Inskription) und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.

    Unfallmeldung

    Eine allfällige Unfallmeldung ist an die Universitätsdirektion zu richten.

    Formular für die Unfallmeldung (AUVA)

    Rechtsgrundlagen

    Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)

    Letzte Aktualisierung: 08.09.2023
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung