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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Checkliste Studierende – Sozialversicherung (Drittstaatsangehörige)

    • Mit Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card-Ersatzbeleg abgeholt werden.
    • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
    Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion