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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Checkliste Studierende – Sozialversicherung (Drittstaatsangehörige)
- Mit Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card-Ersatzbeleg abgeholt werden.
- Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
- Die studentische Selbstversicherung bietet unter gewissen Voraussetzungen einen vergünstigten Tarif.
- Werden die Voraussetzungen für die studentische Selbstversicherung nicht erfüllt, ist eine freiwillige Selbstversicherung möglich.
Letzte Aktualisierung: 23.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
