Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Wiederauffindung eines verlorenen/gestohlenen Reisepasses
Einige Passbehörden bieten auch die Möglichkeit einer Terminvereinbarung (online, telefonisch oder per E-Mail). Bei manchen Passbehörden ist die Vereinbarung eines Termins jedenfalls erforderlich. Nähere Informationen erhalten Sie direkt auf der jeweiligen Behörden-Website.
Die Wiederauffindung eines Reisepasses muss umgehend der Passbehörde gemeldet werden.
Der Widerruf des Reisedokuments in den (internationalen) Fahndungsdatenbanken benötigt mindestens 24 Stunden.
Die Einreisebestimmungen einiger Länder sehen vor, dass die Einreise mit verloren oder gestohlen gemeldeten Reisepässen, selbst wenn die Wiederauffindung gemeldet und die Fahndung in den internationalen Datenbanken widerrufen wurde, nicht möglich ist. Sie werden unter Umständen an der Grenze sogar abgewiesen.
Weiterführende Links
- Reisepass verloren
- Reisepass gestohlen
- Länderspezifische Reiseinformationen und Einreisebestimmungen (BMEIA)
Rechtsgrundlagen
§ 10a Abs 2 Passgesetz (PassG)
