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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Überleitung der vorzeitigen in eine "normale" Alterspension

    Die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer wird vorerst bis zum Regelpensionsalter ausbezahlt und geht anschließend, ohne Änderung der Höhe, in eine "normale" Alterspension über.

    Hinweis:

    Wurden seit der Gewährung der vorzeitigen Alterspension weitere Beitragsmonate der Pflichtversicherung erworben, gebührt ein erhöhter Steigerungsbetrag unter Berücksichtigung der erworbenen Versicherungsmonate.

    Letzte Aktualisierung: 14.04.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz