Bauberatungen 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19
Durchführung eines Tatausgleichs
Beim Tatausgleich werden durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht Sozialarbeiter als Konfliktregler eingesetzt. In Gesprächen können wichtige Themen unter den Beteiligten (Täter und Opfer) geklärt werden und Ausgleichsvereinbarungen mit den Opfern getroffen werden. Meist geht es dabei um Schadenswiedergutmachung und um die Bereitschaft des Beschuldigten seine Verhaltensweisen, die zur Tat geführt haben, künftig zu unterlassen.
Da solche Ausgleichsvereinbarungen weitreichende rechtliche Folgen haben können, empfiehlt es sich, vor deren Abschluss einen Rechtsanwalt zu konsultieren.
Eine wichtige Rolle im Tatausgleich stellt das Opfer der Tat dar. Das Opfer muss bereit sein, am Tatausgleich teilzunehmen. Das Zustandekommen des Tatausgleichs hängt in der Regel von der Zustimmung des Opfers ab. Die Staatsanwaltschaft wird vom Konfliktregler über die Ausgleichsvereinbarungen und die Ergebnisse informiert.
Bei Personen bis 21 Jahren braucht es keine Zustimmung des Opfers.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
- § 204 Strafprozessordnung (StPO)
- § 8 Jugendgerichtsgesetz (JGG)
