Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Nationalsozialistische und rassistische Inhalte
Die Verbreitung nationalsozialistischer Inhalte (z.B. über das Internet) kann als Wiederbetätigung strafbar sein. Darunter fallen beispielsweise die Gründung von nationalsozialistischen Verbindungen, das Anwerben von Mitgliedern für eine solche Verbindung, oder auch die bloße Beteiligung daran. Ebenso ist es strafbar, in einem Medium nationalsozialistische Verbrechen zu leugnen, zu verharmlosen oder gutzuheißen; dazu zählt z.B. die Auschwitz-Lüge.
Auch die Verbreitung hetzerischer rassistischer Inhalte kann strafbar sein.
Nationalsozialistische oder rassistische Inhalte können
- online – auch anonym – bei der Meldestelle "Stopline" ( Stopline),
- online beim Mauthausen Komitee Österreich ( MKÖ) und
- schriftlich, per Fax oder E-Mail bei den Meldestellen der Kriminalpolizei ( BK)
gemeldet werden.
Rechtsgrundlagen
Verbotsgesetz (VerbotsG)
Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
