Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    26. Mai 2026

    23. Juni 2026

    21. Juli 2026

    11. August 2026

    22. September 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Nationalsozialistische und rassistische Inhalte

    Die Verbreitung nationalsozialistischer Inhalte (z.B. über das Internet) kann als Wiederbetätigung strafbar sein. Darunter fallen beispielsweise die Gründung von nationalsozialistischen Verbindungen, das Anwerben von Mitgliedern für eine solche Verbindung, oder auch die bloße Beteiligung daran. Ebenso ist es strafbar, in einem Medium nationalsozialistische Verbrechen zu leugnen, zu verharmlosen oder gutzuheißen; dazu zählt z.B. die Auschwitz-Lüge.

    Auch die Verbreitung hetzerischer rassistischer Inhalte kann strafbar sein.

    Hinweis:

    Nationalsozialistische oder rassistische Inhalte können

    gemeldet werden.

    Rechtsgrundlagen

    Verbotsgesetz (VerbotsG)

    Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion