Skip to content
  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Allgemeines zum Ablauf eines streitigen Zivilverfahrens

    Verfahren vor Bezirksgerichten und vor Gerichtshöfen erster Instanz verlaufen nach ähnlichen Grundsätzen. Das Verfahren vor Bezirksgerichten ist jedoch etwas einfacher gestaltet. Auch gibt es im streitigen Zivilverfahren besondere Verfahrensarten, die ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

    Hinweis:

    Neben den streitigen Zivilverfahren werden vor den Zivilgerichten auch Außerstreitverfahren durchgeführt, die ebenfalls einem vereinfachten und flexibleren Ablauf folgen. Diese Verfahrensart ist für bestimmte Angelegenheiten (z.B. einvernehmliche Scheidungen, Pflegschaftsverfahren, Verlassenschaftsverfahren) im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehen.

    Jedes streitige Zivilverfahren wird aufgrund einer Klage eingeleitet. Die Klage muss beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden.

    Weiterführende Links

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz