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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
    Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19

     

     

     

     

    Allgemeines zum Ablauf eines streitigen Zivilverfahrens

    Verfahren vor Bezirksgerichten und vor Gerichtshöfen erster Instanz verlaufen nach ähnlichen Grundsätzen. Das Verfahren vor Bezirksgerichten ist jedoch etwas einfacher gestaltet. Auch gibt es im streitigen Zivilverfahren besondere Verfahrensarten, die ein vereinfachtes Verfahren vorsehen.

    Hinweis:

    Neben den streitigen Zivilverfahren werden vor den Zivilgerichten auch Außerstreitverfahren durchgeführt, die ebenfalls einem vereinfachten und flexibleren Ablauf folgen. Diese Verfahrensart ist für bestimmte Angelegenheiten (z.B. einvernehmliche Scheidungen, Pflegschaftsverfahren, Verlassenschaftsverfahren) im Außerstreitgesetz ausdrücklich vorgesehen.

    Jedes streitige Zivilverfahren wird aufgrund einer Klage eingeleitet. Die Klage muss beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eingebracht werden.

    Weiterführende Links

    Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).
    Letzte Aktualisierung: 19.05.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion