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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Allgemeines zur kirchlichen Trauung

    Eine in Österreich bloß kirchliche (konfessionelle) Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine rechtsgültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten unter Beisein von zwei, einem oder keinem Trauzeugen vorgenommen wird.

    Tipp:

    Wenn Sie vor einer Vertreterin/einem Vertreter einer staatlich anerkannten Kirche, Religionsgesellschaft oder eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaft heiraten wollen, erkundigen Sie sich dort über die Voraussetzungen zur Eheschließung.

    Letzte Aktualisierung: 27.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion