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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Baurecht

    Baurecht bezeichnet einerseits die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen, andererseits das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, ein Bauwerk auf fremdem Grund zu erstellen oder zu haben.

    Das Baurecht kann von privaten und juristischen Personen sowie von öffentlich-rechtlichen Körperschaften (z.B. Bund, Bundesländer, Gemeinden, Kirchen) bestellt werden.

    Hinweis:

    Im Grundbuch wird das Baurecht zweimal eingetragen: in der Stammeinlage als Belastung im C-Blatt (Lastenblatt) und in der Baurechtseinlage.

    Bauen und Wohnen

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion