Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Streckenbezogene Ausnahmen von der Vignettenpflicht
Allgemeine Informationen
Folgende Abschnitte des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes sind von der Vignettenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse ausgenommen:
- A 1 West Autobahn zwischen der Staatsgrenze am Walserberg und der Anschlussstelle Salzburg Nord
- A 12 Inntal Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Kufstein und der Anschlussstelle Kufstein-Süd
- A 14 Rheintal/Walgau Autobahn zwischen der Staatsgrenze bei Hörbranz und der Anschlussstelle Hohenems
Darüber hinaus ist die A 26 Linzer Autobahn solange von der Vignettenpflicht befreit, solange diese nicht an die A 7 Mühlkreis Autobahn über den Knoten Linz/Hummelhof angeschlossen ist.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
