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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Steuerpflicht für freie Dienstnehmer 

    Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.

    Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.

    Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 13.539 Euro im Jahr 2026, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.

    Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion