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  • Bauberatungen 2026

    20. Oktober 2026

    17. November 2026

    15. Dezember 2026

     

    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

    Baumaßnahmen an Altbauten
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
    Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

    Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
    Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.

     

    Steuerpflicht für freie Dienstnehmer 

    Freie Dienstnehmerinnen/freie Dienstnehmer sind ab einer gewissen Einkommenshöhe einkommensteuerpflichtig. Sie sind jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden.

    Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich.

    Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen. Beträgt dieses mehr als 13.539 Euro im Jahr 2026, müssen die Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis versteuert werden.

    Letzte Aktualisierung: 26.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion