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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Prekarium

    Sinnverwandter Begriff: Bittleihe

    Das Prekarium, auch Bittleihe oder Gebrauchsüberlassung genannt, ist eine Sonderform der Leihe. Hierbei kann die Verleiherin/der Verleiher die Sache – im Unterschied zur normalen Leihe – jederzeit nach Willkür zurückfordern. Es handelt sich somit um das widerrufbare Einräumen eines Rechts, aus dem sich kein Rechtsanspruch ableitet.

    Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion