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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Bundes-Ehrenzeichen

    Allgemeine Informationen

    Das Bundes-Ehrenzeichen wird vom Bundeskanzler oder von der sachlich zuständigen Bundesministerin/dem sachlich zuständigen Bundesminister verliehen.

    Voraussetzungen

    Mit dieser Auszeichnung sollen besondere Verdienste um das Gemeinwesen gewürdigt werden, die durch ehrenamtliche, unentgeltliche Leistungen im Rahmen von Freiwilligen-Organisationen und Freiwilligen-Initiativen auf Gebieten, die Bundessache betreffen, erbracht werden.

    Zuständige Stelle

    Jene Bundesministerin/jener Bundesminister, in dessen Wirkungsbereich die zu würdigende Leistung erbracht wurde

    Hinweis:

    Sind die Leistungen keinem Wirkungsbereich zuzuordnen, sind die Vorschläge beim Bundeskanzler einzubringen.

    Rechtsgrundlagen

    Letzte Aktualisierung: 03.09.2025
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • Bundeskanzleramt
    • Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport