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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Während einer Lebensgemeinschaft erworbene Güter

    Nach einer Trennung sind Leistungen der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten, aber auch der Familien (Geschenke von Verwandten, Eltern, Großeltern) oft nicht mehr genau zu ermitteln. Im Sinne eines fairen Umgangs miteinander sollten rechtzeitig Regelungen getroffen werden.

    Wichtig ist, dass in der Lebensgemeinschaft die Partner keine speziellen familienrechtlichen Aufteilungsansprüche haben. Für einen Rückforderungsanspruch sind alleine die gesetzlichen Bestimmungen des allgemeinen Schuldrechts anwendbar.

    Tipp:

    Für die Aufteilung der Ersparnisse und des Gebrauchvermögens gibt es keine gesetzlichen Regelungen. Machen Sie daher eine Vermögensaufstellung, um im Trennungsfall eine Basis für den finanziellen Ausgleich zu haben.

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich:
    • oesterreich.gv.at-Redaktion
    • Österreichische Notariatskammer