Bauberatungen 2026
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Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Checkliste Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zum Aufenthalt in Österreich für Drittstaatsangehörige.
| Thema | Detailinformationen | Erledigt |
| Aufenthaltstitel | Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als sechs Monate aufhalten oder aufhalten wollen, benötigen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. | |
| Der Aufenthaltstitel muss im Regelfall vor der Einreise bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland beantragt werden. | ||
| Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorgewiesen werden. | ||
| gültiger Reisepass | Bei der Einreise nach und bei der Ausreise aus Österreich muss ein gültiger Reisepass vorgewiesen werden. | |
| Visum | Bei der Einreise und während des Aufenthalts in Österreich brauchen Drittstaatsangehörige grundsätzlich ein Visum. | |
| Verständigung der Behörden im Herkunftsland | Die Behörden im Herkunftsland (Meldebehörde, Schule etc.) sollten so bald wie möglich vom Umzug verständigt werden. |
Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
