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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    RSa-Brief (rsa brief)

    Sinnverwandter Begriff: blauer Brief

    Ein RSa-Brief (Rückscheinbrief blau) ist ein behördliches Schriftstück, das nur der Empfängerin/dem Empfänger selbst zu eigenen Handen ("eigenhändige Zustellung") oder einer Person mit Postvollmacht  zugestellt werden darf. Ist das nicht möglich, muss in der nächsten Postfiliale hinterlegt werden.

    Beispiel:

    Die Verwendung eines RSa-Briefs muss gesetzlich angeordnet sein, zum Beispiel bei Erledigungen in Verwaltungsstrafsachen.

    Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion