Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ferialpraxis
Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:
- über 15 Jahre alt
- Beendigung der allgemeinen Schulpflicht
Die Schulpflicht endet nach Beendigung der neunten Schulstufe mit dem Beginn der Sommerferien (Hauptferien).
Achtung:Personen unter 15 Jahren, die die Schulpflicht bereits beendet haben, dürfen nur im Rahmen von
- Lehrverhältnissen,
- besonderen "Ferialpraktika", die dazu dienen, während des Schuljahres versäumten Unterricht nachzuholen,
- Pflichtpraktika nach dem Schulorganisationsgesetz und
- Ausbildungsverhältnissen in der Teilqualifizierung oder verlängerten Lehre
beschäftigt werden.
Dabei kommen die Vorschriften des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, die für Jugendliche gelten, zur Anwendung, obwohl diese Personen als Kinder im Sinne dieses Gesetzes gelten.
Weiterführende Links
- Detaillierte Informationen zur Arbeit von Kindern und Jugendlichen (Arbeitsinspektion)
- Weitere Informationen zur Ferialpraxis (AK)
