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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Kabelanschluss

    Bei einer Adressänderung können Sie Ihren Anschluss entweder "mitnehmen" (vorausgesetzt, das Kabelnetz der jeweiligen Betreiberin/des jeweiligen Betreibers existiert auch am neuen Wohnort) oder kündigen. Eine Kündigung ist jeweils zu Monatsende möglich und kann schriftlich oder persönlich bei Ihrer Kabelgesellschaft erfolgen.

    Die "Mitnahme des Anschlusses" können Sie telefonisch, schriftlich, persönlich oder per Fax bei Ihrer Kabelgesellschaft unter Angabe folgender Daten beantragen:

    • Kundennummer
    • Alte Adresse
    • Neue Adresse
    • Aktuelle Telefonnummer
    Letzte Aktualisierung: 14.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion