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  • Bauberatungen 2026

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    Kundmachung von Bauverhandlungsterminen

     

     

     

     

     

    Generalprokuratur

    Eine Sonderstellung nimmt die beim Obersten Gerichtshof (OGH) eingerichtete Generalprokuratur ein. Die Generalprokuratur ist unmittelbar der Bundesministerin/dem Bundesminister für Justiz unterstellt und hat selbst keine Weisungsbefugnisse gegenüber den Staatsanwaltschaften und Oberstaatsanwaltschaften.

    Die Generalprokuratur vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist sie vor allem befugt, auch in Strafsachen, in denen für die Parteien kein Rechtszug (mehr) zum Obersten Gerichtshof besteht, an diesen eine sogenannte "Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes" zu erheben. Sie erfüllt damit eine bedeutende Funktion bei der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit im Strafrecht.  

    Bei der Generalprokuratur besteht außerdem der "Weisungsrat". Dieser berät die Bundesministerin für Justiz/den Bundesminister für Justiz in gewissen Fällen bei der Erteilung von Weisungen an die Staatsanwaltschaften.

    Rechtsgrundlagen

    Staatsanwaltschaftsgesetz (StAG)

    Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
    Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz