Bauberatungen 2026
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15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Zu- und Umbau beim bestehenden Wohnhaus, Geländeveränderung, Außenanlagen, Carport
Kröll Josef und Manuela, 8454 Arnfels, Krast 19
Innehabung
Im allgemeinen Sprachgebrauch wird "innehaben" häufig als "haben" bzw. als "besitzen" verstanden.
Wenn eine Person eine Sache zwar in ihrer (tatsächlichen) Macht oder Gewahrsame hat, aber nicht den Willen hat, sie als die ihre zu betrachten und zu behalten, ist sie juristisch gesehen Inhaberin der Sache.
Dagegen spricht man von Besitz, wenn eine Person zusätzlich zur bloßen Innehabung den Willen hat, die Sache als die ihre zu behalten.
Letzte Aktualisierung: 15.01.2026
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