Bauberatungen 2026
26. Mai 2026
23. Juni 2026
21. Juli 2026
11. August 2026
22. September 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Pauschalentschädigung für Schmerzengeld
Opfer einer schweren Körperverletzung, die nach dem 31. Mai 2009 begangen wurde, haben nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) einen Anspruch auf Leistung eines Pauschalbetrags für Schmerzengeld. Je nach Schwere der Verletzung beträgt der durch das Sozialministeriumservice einmalig zu leistende Betrag entweder 2.000 Euro, 4.000 Euro, 8.000 Euro oder 12.000 Euro.
Weiterführende Links
Rechtsgrundlagen
§ 6a Verbrechensopfergesetz (VOG)
Letzte Aktualisierung: 13.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
