Bauberatungen 2026
20. Oktober 2026
17. November 2026
15. Dezember 2026
Kundmachung von Bauverhandlungsterminen
Baumaßnahmen an Altbauten
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Ausbau des Obergeschosses zu einer Wohnung
Hartinger Wolfgang und Sonja, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Zu- und Umbau des Wirtschaftsgebäudes und Nutzungsänderung zu einem Fahrradgeschäft, sowie Errichtung von 3 KFZ Stellplätzen
Hartinger Wolfgang, Wuggau 94, 8453 St. Johann i. S.
Führerschein – Namens-/Adressänderung
Eine Namens- und/oder Adressänderung muss nicht mehr bei der Führerscheinbehörde angezeigt werden. Die Namensänderung im Führerschein können Sie freiwillig durchführen lassen, müssen es aber nicht tun. Wenn Sie die Namensänderung bei der Behörde anzeigen, wird diese nicht am bestehenden Führerschein vorgenommen, sondern es wird ein Führerscheinduplikat ausgestellt.
Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein nur dann als amtlichen Lichtbildausweis verwenden können, wenn Sie den Namen ändern lassen. Darüber hinaus wird der Führerschein von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt. Ebenso kann es für Fahrten im Ausland erforderlich sein, Ihren Führerschein auf den richtigen Namen ändern zu lassen. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der ausländischen Vertretungsbehörde des jeweiligen Landes.
